§1: Allgemeines – Geltungsbereich
(1) Im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen ist
- ein "Verbraucher" eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer
gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann;
- ein "Unternehmer" eine natürliche oder juristische Person oder eine (teil-) rechtsfähige Personengesellschaft, die
bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(2) Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen, Angebote und Verträge von Aviation Trading Hamburg (im
Folgenden: ATH). Umfasst sind insbesondere alle auf dem Weg der elektronischen Datenübermittlung (e-commerce) getätigten
Bestellungen auf ATH sowie alle Bestellungen per Post, Telefax oder Telefon aus dem ATH-Sortiment.
Sie gelten für Unternehmer auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn diese Allgemeinen Geschäftsbeziehungen
nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis,
nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ATH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2: Vertragsschluss
(1) Die Angebote von ATH sind freibleibend. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu
wollen. Der Kunde kann die Bestellung postalisch, per Telefax oder e-commerce aufgeben. ATH ist berechtigt, das in der
Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware anzunehmen.
Bestellt ein Verbraucher die Ware auf elektronischem Weg, wird ATH den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die
Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, kann jedoch mit dieser verbunden werden.
(2) Bestellt ein Verbraucher die Ware auf elektronischem Weg, wird der Vertragstext von ATH gespeichert und dem Kunden auf
Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
§3: Preis und Zahlungsbedingungen
(1) Es gilt die bei Eingang der Bestellung bei ATH aktuelle Preisliste, auf die in Katalogen und dem Webshop angegebenen
Preise beruhen.
Für Verbraucher verstehen sich die Preise von ATH als Brutto-Preise incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses.
Für Unternehmer gelten die Nettopreise von ATH zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer zur Zeit der Lieferung.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise ausschließlich Verpackung, Transport und sonstigen Kosten.
(2) Die Bezahlung der Ware erfolgt wie folgt:
Super-Scale und Atlantic-Modelle:
Wir stellen nach dem Erahlt Ihrer Bestellung eine Rechnung in Höhe von 100.00 Euro aus, die als
Anzahlung der/des Modells angesehen wird.
Unmittelbar vor der Fertigstellung / Auslieferung des Atlantic- bzw. Super-Scale-Modells, erfolgt eine zweite Vorabrechung mit
der verbleibenden Restsumme incl. der Frachtkosten. Diese wird Ihnen in der Regel per E-Mail-Anhang zugeschickt.
Unmittelbar nach dem Eingang Ihrer Überweisung geht das gewünschte Flugzeugmodell an Sie heraus.- Ihr vollständiger
Zahlungseingang ist auf dem Lieferschein dokumentiert.
Flight Miniatures Modelle:
Nachbildungen dieser Serie werden grundsätzlich per Rechnung versandt. In
der Lieferung befindet sich die dazugehörige Handelsrechnung mit der Bitte um Ihre Überweisung innerhalb von 10 Tagen. Bei
Bestellungen mit einem Warenwert von mehr als 50 Euro behalten wir uns jedoch andere Zahlungsformen vor.
(3) Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit des Kunden erheblich gesunken ist,
kann ATH die Vertragsausführung einstellen, bis der Kunde seine Leistung vollständig bewirkt hat.
(4) Aufrechnungsrechte und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, unbestritten oder von ATH anerkannt sind und auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.
§4: Lieferung
(1) Die Lieferung erfolgt innerhalb von 2 - 12 Wochen (Super-Scales und Atlantic-Modelle haben entsprechende Fertigungs- und
Transportzeiten Wochen nach Versendung der Annahmeerklärung durch ATH). Die Lieferfrist ist eingehalten wenn bis zu ihrem
Ablauf der Liefergegenstand versandt wurde oder dem Kunden die Versandbereitschaft vor Ablauf der Lieferfrist mitgeteilt
wurde.
(2) Teillieferungen sind ATH gestattet, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Sie stellen ein selbständiges Geschäft dar und
können gesondert abgerechnet werden.
(3) Höhere Gewalt, Streiks, ungünstige Witterungsverhältnisse, nicht rechtzeitige Selbstbelieferung sowie sonstige Ereignisse,
die zur Lieferverzögerung führen, ohne dass ATH dies zu vertreten hat, verlängern eine vereinbarte Lieferfrist um die Dauer
der Behinderung. Soweit aufgrund der vorgenannten Umstände die Lieferung oder Teillieferung unmöglich wird, ist ATH
berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der Kunde wird unverzüglich von den Umständen und der
voraussichtlichen Dauer der Lieferverzögerung nach Satz 1 bzw. dem Rücktritt nach Satz 2 informiert. Gegenleistungen des
Kunden werden im Fall des Rücktritts unverzüglich erstattet. Ein Schadensersatzanspruch entsteht dem Kunden hieraus nicht.
(4) Bei Lieferverzug hat der Besteller eine angemessene Nachfrist zu setzen, bevor er vom Vertrag zurücktreten kann.
(5) Auf Wunsch und Kosten des Kunden wird ATH die Sendung gegen die vom Kunden bezeichneten Risiken versichern.
§5: Gefahrübergang - Annahmeverzug:
(1) Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der
Übergabe der Ware an den Kunden über.
Ist der Kunde Unternehmer, so geht die Gefahr zu dem Zeitpunkt und in dem Maße auf den Kunden über, in dem die Ware oder Teile
derselben an die Transportperson übergeben werden oder in dem die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt wird. Dies gilt
auch für Lieferungen, die durch Angestellte von ATH vorgenommen werden.
(2) Sofern die Ware oder ein Teil der Ware aufgrund Annahmeverzugs des Kunden nach Mitteilung der Versandbereitschaft nicht
ausgeliefert werden kann, erfüllt ATH seine Leistungspflicht durch Einlagerung der Ware. In diesem Fall ist der Kunde
verpflichtet, alle bei ATH anfallenden Kosten nach Übersendung der Rechnungen von ATH zu übernehmen. ATH wird den Käufer
unmittelbar schriftlich über die Einlagerung der Ware informieren. Gesetzliche Ersatzansprüche von ATH bleiben hiervon
unberührt. In diesem Fall geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem
Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
§6: Widerrufsrecht
(1) Ist der Kunde Verbraucher, so hat er das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung
innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in
Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Verkäufer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung.
(2) Ein Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei
- der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse
zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben
können oder deren Verfalldatum überschritten würden, sowie bei
- Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher
entsiegelt worden sind.
(3) Der Kunde ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung der Ware verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt
werden kann. Wünschenswert ist die Rücksendung im Originalkarton. EUR der Kunde, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht
nicht der bestellten Ware.
(4) Der Kunde hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu
leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung
hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu
tragen.
(5) Vom Kunden geleistete Zahlungen werden im Fall des Widerrufs ausschließlich per Banküberweisung erstattet, sobald die Ware
bei ATH eingetroffen ist. Nicht erstattet werden Versandkosten und evtl. angefallene Bankgebühren. Sofern die Erstattung auf
ein ausländisches Bankkonto erfolgt, werden die von ATH verauslagten Kosten in Abzug gebracht.
§7: Mängelhaftung
(1) Ist der Kunde Unternehmer, so müssen Beanstandungen oder Mängel wegen offensichtlicher Fehler innerhalb einer Frist von
zwei Wochen ab Empfang der Lieferung, wegen versteckter Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Entdeckung ATH
schriftlich angezeigt werden; andernfalls gilt die gelieferte Ware als mängelfrei abgenommen und die Geltendmachung von
Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle
Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des
Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Im kaufmännischen Verkehr bleibt die Regelung des § 377 HGB unberührt.
(2) Ist der Kunde Verbraucher, so muss ATH innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der
vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichtet werden. Maßgeblich
für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei ATH. Unterlässt der Kunde diese Unterrichtung, erlöschen die
Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel zwei Monate nach Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist
durch ATH. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Kunden. Wurde der Kunde durch unzutreffende
Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast.
(3) Ist der Kunde Unternehmer, so leistet ATH für Mängel der Ware zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung.
Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen
soll. ATH ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen
Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
(4) Sofern ATH die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert, die Nacherfüllung
fehlschlägt oder sie ATH aufgrund sonstiger Umstände unzumutbar ist, kann der Kunde nach seiner Wahl nur Herabsetzung der
Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen
Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
(5) Wählt der Kunde wegen eines gescheiterten Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom
Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist.
Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn
ATH die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
(6) Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist der Mängelhaftung ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
(7) Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware lediglich die Produktbeschreibung des Herstellers als
vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße
Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, so ist ATH lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung
verpflichtet. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung, wenn die mangelhafte
Montageanleitung einer ordnungsgemäßen Montage nicht entgegensteht.
§ 7: Haftung
(1) Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden von ATH infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von nach
Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen –
insbesondere irreführender Anleitung für Installation, Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Kunden nicht
vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss jeglicher weiterer Ansprüche des Kunden die Regelungen des
§ 7, wie auch des nachfolgenden Absatzes (2). Für Schäden, die auftreten können, wenn und soweit der Kunde den
Anweisungen und Warnungen von ATH nicht Folge geleistet hat, ist ATH nicht verantwortlich. Der Kunde erklärt sich damit
einverstanden, ATH von allen hieraus möglicherweise resultierenden Forderungen, Haftungsfällen und Schadensersatzansprüchen
freizuhalten.
(2) Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind und nicht von der Gewährleistungspflicht von ATH nach § 7
umfasst sind, haftet ATH – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur:
(i) bei Vorsatz;
(ii) bei grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter von ATH;
(iii) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit;
(iv) bei Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden oder deren Abwesenheit
garantiert wurde;
(v) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für
Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen zwingend gehaftet
wird.
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet ATH auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender
Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise
vorhersehbaren Schaden.
(3) Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
§ 8: Eigentumsvorbehalt
(1) Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich ATH das Eigentum an seinen Waren bis zur vollständigen Zahlung des
Rechnungsbetrages einschließlich etwaiger Zinsen und Kosten vor. Die Ware darf weder veräußert, verpfändet noch als Sicherheit
übereignet werden.
(2) Bei Verträgen mit Unternehmen behält sich ATH das Eigentum an seinen Waren bis zur vollständigen Begleichung aller
Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor, insbesondere aus einem Kontokorrentsaldo.
(3) Ist der Kunde Unternehmer, so kann er die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Die Weiterveräußerung darf
jedoch nur unter Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts für den Kunden geschehen. Er tritt ATH bereits jetzt alle Forderungen
in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch Weiterveräußerung an den Dritten erwachsen. Diese Abtretung wird hiermit
angenommen.
Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. ATH behält sich vor, die Einziehungsermächtigung
zu widerrufen und die ausstehenden Forderungen selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber
ATH nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsverzug gerät, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellt oder
seine Zahlungen einstellt. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, ATH die zur Geltendmachung erforderlichen Daten
(Anschrift des Drittkunden, Rechnungsnummer, Forderungshöhe, etc.) mitzuteilen, die erforderlichen Unterlagen zu übergeben und
die Abtretung dem Dritten bekannt zu geben.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und, sofern erforderlich, Wartungs- und Inspektiosarbeiten auf
eigene Kosten rechtzeitig durchführen zu lassen.
Ist der Kunde Unternehmer, so ist er weiterhin verpflichtet, das Produkt auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und
Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an ATH abgetreten. ATH nimmt
die Abtretung an.
(5) ATH ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder der Verletzung der
Pflicht gemäß vorstehenden Absätzen 1 - 4 vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzufordern.
(6) Übersteigt der Wert der für ATH bestehenden Sicherheiten ihre Forderungen um mehr als 10 %, so ist ATH auf Verlangen
des Kunden oder eines durch die Übersicherung beeinträchtigten Dritten zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl von ATH
verpflichtet.
§ 9: Schlussbestimmungen:
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN – Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist
ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von ATH. Die für den Geschäftssitz
von ATH zuständigen Gerichte gelten auch dann als zuständig, wenn ein Vertragsteil keinen allgemeinen Gerichtsstand in der
Bundesrepublik Deutschland hat, ein Vertragsteil nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder Aufenthaltsort aus der
Bundesrepublik Deutschland verlegt, oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klage nicht bekannt
ist.
ATH ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz
oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der
unwirksamen möglichst nahe kommt.
Fassung: 06.12.2004